SCHÜTT Rechtsdienstleistungen
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Totalschaden oder Reparatur möglich?

Von einer Sekunde auf die andere ist Ihr Fahrzeug beschädigt. Vielleicht sind Sie nun von gleich auf jetzt nicht mehr mobil. Jetzt stellen sich Ihnen viele Fragen:

Welche Versicherungen muss ich informieren?
Verliere ich den Schadenfreiheitsrabatt?
Wie komme ich zur Arbeit?
Was ist mit der geplanten Urlaubsfahrt?
Und wer kümmert sich um das alles?



Gerade bei Fahrzeugschäden ist die Rechtsprechung schwer zu über­bli­cken. Selbst wenn die Haf­tungs­fra­ge klar sein sollte, gibt es fast immer Streit um die Schadenhöhe. Stich­wör­ter sind zum Beispiel:

Totalschaden, Restwertabzug, Reparaturschaden, Ver­bring­ungs­kos­ten, Werk­statt­al­ter­na­ti­ven, Stun­den­ver­rech­nungs­sät­ze, In­te­gri­täts­in­ter­es­se, Quo­ten­vor­recht

Wird die Schadenregulierung nicht von Anfang an in die richtigen Bahnen gelenkt, 

drohen Ihnen hohe finanzielle Ein­bu­ßen. Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund!

Lassen Sie sich nicht zu Ent­schei­dung­en drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Ent­schei­dung zu treffen.

Bei uns bekommen Sie eine qua­li­fi­zier­te kostenlose Erstberatung. Mit einem Klick zu unserem Kontaktformular.



Das ist wichtig zu wissen:


  • Innerhalb bestimmter Grenzen ist eine Re­pa­ra­tur des Un­fall­wa­gens selbst dann möglich, wenn der Gutachter einen To­tal­scha­den ermittelt hat.
  • Es besteht immer die Mög­lich­keit einer Ab­rech­nung auf Gut­ach­ten­ba­sis. Man spricht dann von einer fiktiven Ab­rech­nung. Der Ver­si­che­rung muss in diesem Fall keine Re­pa­ra­tur­rech­nung vorgelegt werden.
  • Sie haben Anspruch auf eine In­stand­set­zung in einer mar­ken­­ge­bun­den­en Fach­werk­statt Ihres Ver­trau­ens! Die Ver­si­che­rung kann Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.
  • Restwertangebote der Ver­­si­ch­e­rung können bindend sein, sind es aber nicht immer.
  • Besonderheiten gibt es bei Oldtimern und Lieb­ha­ber­fahr­zeu­gen.