Liegt die Mietwagenrechnung vor, kommt der Check, ob die berechneten Kosten üblich sind. Dabei werden unterschiedliche Maßstäbe angelegt, auch von den Gerichten. Die einen orientieren sich an der „Schwacke-Liste“, andere an der „Fraunhofer Tabelle“. Beiden Erhebungen liegen Umfagen zu Grunde. Die Werte unterscheiden sich aber enorm. Deshalb orientieren sich manche an dem Mittelwert beider Tabellen, was Insider gerne „Fracke“ nennen. Es gibt aber auch Versicherer, die eigene Listen vorhalten, die angeblich „übliche“ Mietpreise enthalten, ohne die Quellen zu nennen. Weitere Stichwörter sind dann noch „Normaltarif“ und „Sondertarif“. Wer den Kürzungen der Versicherung Argumente entgegen halten möchte, steht ohne Rechtsbeistand auf verlorenem Posten. Dutzende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zeugen davon,
dass es sich bei Mietwagenkosten um eine Schadenposition mit erheblichem Streitpotential handelt.
Was viele nicht wissen: In den gängigen Mietwagenverträgen und Abtretungserklärungen ist fast immer der Hinweis enthalten, dass Sie sich um die Erstattung selbst kümmern müssen und die Beträge, die von der Versicherung nicht erstattet werden, von Ihnen zu zahlen sind.
Abgesehen von dem Streit um die Mietpreishöhe spielt auch der Abzug von ersparten Eigenaufwendungen eine Rolle. Üblicherweise verzichten die Versicherungen auf den Abzug, wenn ein klassenkleineres Fahrzeug angemietet wird. Ist doch ein Abzug vorzunehmen, urteilen die Gerichte sehr unterschiedlich, wie hoch er ist.
Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen.
Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund!
Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.
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