SCHÜTT Rechtsdienstleistungen
Ihr zuverlässiger Partner in Magdeburg


Der ewige Streit um Mietwagen­kosten

Mobilität ist uns allen wichtig. Und Mobilität ist teuer. Deswegen gibt es um Mietwagenkosten fast immer Streit mit Versicherungen. Sie erzählen Ihnen später, was richtig gewesen wäre und kürzen die Ersatzleistung. Auf dem Rest bleiben Sie dann häufig sitzen.



Liegt die Mietwagenrechnung vor, kommt der Check, ob die be­rech­ne­ten Kosten üblich sind. Dabei werden un­ter­schied­liche Maßstäbe an­ge­legt, auch von den Gerichten. Die einen ori­en­tie­ren sich an der „Schwacke­­-Liste“, andere an der „Fraunhofer Tabelle“. Beiden Erhebungen liegen Umfagen zu Grunde. Die Werte un­ter­schei­den sich aber enorm. Deshalb ori­en­tie­ren sich manche an dem Mit­tel­wert beider Tabellen, was In­si­der gerne „Fracke“ nennen. Es gibt aber auch Ver­si­che­rer, die eigene Listen vorhalten, die an­geb­lich „übliche“ Miet­prei­se enthalten, ohne die Quellen zu nennen. Wei­te­re Stich­­wör­ter sind dann noch „Nor­mal­ta­rif“ und „Son­der­ta­rif“. Wer den Kürzungen der Ver­si­che­rung Argumente entgegen halten möchte, steht ohne Rechts­bei­stand auf verlorenem Posten. Dutzende Entscheidungen des Bun­des­ge­richts­hofs zeugen davon,

dass es sich bei Miet­wa­gen­kos­ten um eine Scha­den­po­si­ti­on mit erheblichem Streitpotential handelt.

Was viele nicht wissen: In den gängigen Miet­wa­gen­ver­trä­gen und Ab­tre­tungs­er­klä­rung­en ist fast immer der Hinweis enthalten, dass Sie sich um die Er­stat­tung selbst kümmern müssen und die Beträge, die von der Ver­si­che­rung nicht erstattet werden, von Ihnen zu zahlen sind.

Abgesehen von dem Streit um die Mietpreishöhe spielt auch der Abzug von er­spar­ten Ei­gen­auf­wen­dung­en eine Rolle. Üblicherweise ver­zich­ten die Ver­si­che­rung­en auf den Abzug, wenn ein klas­sen­klei­ne­res Fahrzeug an­ge­mie­tet wird. Ist doch ein Abzug vor­zu­neh­men, urteilen die Gerichte sehr un­ter­schied­lich, wie hoch er ist.



Das ist wichtig zu wissen:


  • Holen Sie vor der Anmietung einige Vergleichsangebote ein und heben Sie die An­ge­bo­te auf.
  • Es empfiehlt sich die Anmietung eines klei­ne­ren Fahrzeuges als das beschädigte eigene Fahr­zeug, um einen Abzug zu vermeiden.
  • Es gibt keine Regelung, dass die Versicherung bei einem To­tal­scha­den einen Mietwagen für zwei Wochen übernimmt. Die Länge hängt von vielen Faktoren ab.
  • Wer mit seinem Miet­wa­gen zu wenig fährt, läuft Gefahr, dass gar keine Mietwagenkosten er­stat­tet werden. Der Einwand der Ver­si­ch­e­rung lautet dann, ein Mietwagen sei nicht nötig gewesen, Sie hätten billiger mit dem Taxi fahren können.
  • Mietwagenkosten werden nur übernommen, wenn Sie Ihren Nutzungswillen nachweisen, zum Beispiel durch eine Reparatur des Unfallfahrzeuges oder eine Ersatzbeschaffung.


Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen.
Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund!

Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.

Bei uns bekommen Sie eine qualifizierte kostenlose Erstberatung.

Mit einem Klick zu unserem Kontaktformular.