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Radfahrer

Radfahrer leben gefährlich 



Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrrad ist nicht ohne. Fahrradfahrer haben keine Knautschzone. Elektroräder erhöhen die Geschwindigkeiten, das Verletzungsrisiko und die Höhe der Eigenschäden. Ohne Profihilfe drohen bei unverschuldeten Unfällen Nachteile. Die Regulierung eines Fahrradunfalls ist eine Sache für sich. 

Versicherer und Rechtsberater haben meistens mit Kfz-Schäden zu tun. Die von der Rechtsprechung hierfür entwickelten Grundsätze gelten zwar auch für Fahrradunfälle. Allerdings gibt es viele Besonderheiten zu beachten. Ein Problem stellt meistens der Nachweis der Höhe des Schadens da. Während für Kraftfahrzeuge viele Sachverständige ihre Dienste anbieten, stehen Radfahrer meist hilflos da und haben Probleme, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen.




Gut zu wissen: Wie Kfz-Eigentümer haben auch Radfahrer einen Anspruch darauf, Schadensersatz ohne konkret nachgewiesene Reparatur zu bekommen. Es besteht auch Anspruch auf Ersatz von kaputt gegangen Anbauteilen oder von Ladungsgegenständen. Durch Stürze gibt es oftmals Bekleidungsschäden. Reinigungskosten sind zu ersetzen. 

Auch Fahrradfahrer haben Anspruch auf eine Nutzungsaus­fallentschädigung oder ein Miet-Fahrrad. Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund! Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Bei uns bekommen Sie eine qualifizierte kostenlose Erstberatung. Mit einem Klick zu unserem Kontaktformular.