Gab es schon einmal Probleme mit Ihren Tarifen, mit der Kalkulation, der Kilometerleistung, der Dauer der Anmietung, Haftungsreduzierung oder Winterrädern …. ? Und wie lange ist es her, dass ein Sachbearbeiter der Versicherung sofort am Telefon war und nicht erst nach minutenlanger Warteschleife?
Es geht auch anders! Jeder Unfallgeschädigte hat einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Dessen Vergütung muss die Versicherung ebenso erstatten wie die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen. Eine Rechtsschutzversicherung ist gut, aber außergerichtlich gar nicht nötig.
Viele Mietwagenunternehmen haben keine guten Erfahrungen damit gemacht, die Versicherungsangelegenheiten aus der Hand zu geben. Die Bearbeitung verzögerte sich, Informationswege waren lang, das Kostenrisiko blieb. Die Weiterempfehlung war in diesen Fällen keine gute Werbung.
Dabei geht es auch anders. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei, sondern haben eine Teilzulassung. Deshalb fokussieren wir uns auf ein Rechtsgebiet, nämlich die bestmögliche Kundenbetreuung im Bereich der Schadenregulierung.
Unsere rechtliche Tätigkeit ist völlig legal. Unsere behördliche Zulassung belegt, dass wir die hohen fachlichen Anforderungen erfüllen. Die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten verlangen wir von der gegnerischen Versicherung. Vorschusszahlung, Restvergütung und Rechtsschutzbelastung sind für uns Fremdwörter.
Mehrere regionale Anbieter arbeiten bereits erfolgreich mit uns zusammen. Eine Win-Win-Situation für alle. Testen Sie uns. Völlig unverbindlich. Das ist ganz einfach:
Wir brauchen nur eine kurze Nachricht, dann melden wir uns und vereinbaren einen Termin, in dem wir alle Einzelheiten und Fragen persönlich besprechen können.