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Eine Zusatz­zahlung der Versicherung

Verzichten Sie auf einen Mietwagen, steht Ihnen in den meisten Fällen eine Nutzungsentschädigung zu. Der Betrag für einen Pkw bewegt sich zwischen 23 und 175 Euro. Und zwar für jeden Tag, an dem auf die Nutzung verzichtet wird. Eine Entschädigung gibt es auch für Fahrräder, Mofas und Motorräder.



Beim Nutzungsausfall gibt es in der Regel drei Streit­punk­te: Ist er überhaupt zu zahlen und wenn ja, wie lange und in welcher Höhe. Sie müssen nachweisen, in welcher Zeit Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen konnten. 

Vermutlich wendet die Ver­si­che­rung später ein, Sie hät­ten sich zu viel Zeit gelassen, es hätte alles viel schneller ab­ge­wi­ckelt werden können. Dann müssen Sie besonders gut argumentieren.



Das sollten Sie beachten:


  • Voraussetzung ist der Nut­zungs­wil­le. Deshalb muss erst nachgewiesen werden, dass Sie auf das Fahrzeug täglich an­ge­wie­sen sind.
  • Sie müssen Ihr Fahrzeug un­ver­züg­lich zur Re­pa­ra­tur geben oder sich schnellst­mög­lich ein Er­satz­fahr­zeug anschaffen. Haben Sie dafür kein Geld und erhalten Sie auch keinen Kredit, muss das der geg­ne­ri­schen Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ge­teilt werden. In solchen Fällen kann es sein, dass die Ver­si­che­rung Nut­zungs­aus­fall für meh­re­re Monate zahlen muss. Gerichte haben Un­fall­op­fern bereits mehrere tausend Euro zugesprochen.
  • Wenn Sie aufgrund einer Verletzung nicht in der Lage sind, Ihr Fahrzeug zu fahren, bekommen Sie nur dann Nut­zungs­aus­fall, wenn es durch einen Familienangehörigen genutzt worden wäre.
  • Bei älteren Fahrzeugen wird die Entschädigung herabgesetzt.
  • Der Zeitraum wird oft falsch berechnet. Im Gut­ach­ten genannte Ar­beits­ta­ge sind keine Ka­len­der­tage, mög­li­cher­wei­se kommen Wochenenden und Feiertage dazu. Außerdem ist der Zeit­raum vom Unfalldatum bis zur Begutachtung zu berücksichtigen. Coronabedingte Verzögerungen sind zu berücksichtigen. 


Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lass Sie sich nicht in die Irre führen. Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund! 

Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.

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