Eine Zusatzzahlung der Versicherung
Verzichten Sie auf einen Mietwagen, steht Ihnen in den meisten Fällen eine Nutzungsentschädigung zu. Der Betrag für einen Pkw bewegt sich zwischen 23 und 175 Euro. Und zwar für jeden Tag, an dem auf die Nutzung verzichtet wird. Eine Entschädigung gibt es auch für Fahrräder, Mofas und Motorräder.
Beim Nutzungsausfall gibt es in der Regel drei Streitpunkte: Ist er überhaupt zu zahlen und wenn ja, wie lange und in welcher Höhe. Sie müssen nachweisen, in welcher Zeit Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen konnten.
Vermutlich wendet die Versicherung später ein, Sie hätten sich zu viel Zeit gelassen, es hätte alles viel schneller abgewickelt werden können. Dann müssen Sie besonders gut argumentieren.
Das sollten Sie beachten:
- Voraussetzung ist der Nutzungswille. Deshalb muss erst nachgewiesen werden, dass Sie auf das Fahrzeug täglich angewiesen sind.
- Sie müssen Ihr Fahrzeug unverzüglich zur Reparatur geben oder sich schnellstmöglich ein Ersatzfahrzeug anschaffen. Haben Sie dafür kein Geld und erhalten Sie auch keinen Kredit, muss das der gegnerischen Haftpflichtversicherung mitgeteilt werden. In solchen Fällen kann es sein, dass die Versicherung Nutzungsausfall für mehrere Monate zahlen muss. Gerichte haben Unfallopfern bereits mehrere tausend Euro zugesprochen.
- Wenn Sie aufgrund einer Verletzung nicht in der Lage sind, Ihr Fahrzeug zu fahren, bekommen Sie nur dann Nutzungsausfall, wenn es durch einen Familienangehörigen genutzt worden wäre.
- Bei älteren Fahrzeugen wird die Entschädigung herabgesetzt.
- Der Zeitraum wird oft falsch berechnet. Im Gutachten genannte Arbeitstage sind keine Kalendertage, möglicherweise kommen Wochenenden und Feiertage dazu. Außerdem ist der Zeitraum vom Unfalldatum bis zur Begutachtung zu berücksichtigen. Coronabedingte Verzögerungen sind zu berücksichtigen.
Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lass Sie sich nicht in die Irre führen. Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund!
Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.
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