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Wes Brot ich ess, des Lied ich sing

Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Einen Gutachter der Versicherung sollten Sie auf keinen Fall akzeptieren. Versicherungsgutachter sind oft bei der Versicherung angestellt oder es bestehen enge wirtschaftliche Abhängigkeiten. Es hat seinen Grund, dass Versicherungen gerne schnell ihre eigenen Gutachter vorbei schicken.



Sachverständige entscheiden über die Höhe des ent­stan­de­nen Scha­dens. Sie ermitteln den Re­pa­ra­tur­auf­wand und den Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall. Danach richtet sich, was und wieviel eine Versicherung zahlen muss. Da verwundert es nicht,

dass Versicherungen versuchen, die Höhe des zu zahlenden Scha­dens­er­satz­es selbst fest­zu­le­gen. Durch eigene An­ge­stell­te, die den Schaden nach Vorgaben des Arbeitgebers kalkulieren. Oder durch Un­ter­neh­men, mit denen Rahmenverträge bestehen. 



Das müssen Sie unbedingt wissen:


  • Sie haben bei einem un­ver­schul­de­ten Unfall das Recht, sich einen un­ab­hän­gi­gen, freien Sach­ver­stän­di­gen selbst zu aus­zu­su­chen. Davon sollten Sie auch Gebrauch machen.
  • Nur dann, wenn ein er­kenn­bar­er Ba­ga­tell­scha­den vorliegt, ist ein Gutachten un­ver­hält­nis­mäß­ig. Die Recht­spre­chung zieht die Grenze bei Re­pa­ra­tur­kos­ten in Höhe von etwa 1.000 Euro.
  • Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, Ihr Fahrzeug zu besichtigen. Wenn das verlangt wird, sollten Sie unbedingt Rechtsrat einholen.
  • Die Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten muss die gegnerische Versicherung erstatten.
  • Handelt es sich um einen Kaskoschaden, gelten andere Regeln. Dann ist im Vertrag meist fest­ge­legt, dass die Ver­si­che­rung einen Gutachter beauftragen kann.
  • In letzter Zeit bemängeln Versicherungen oft die Höhe der Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten. Das sollte kein Grund sein, die Ein­schal­tung eines un­ab­hän­gi­gen Gutachters zu vermeiden. Die Einwendungen der Ver­si­che­rung zu den Kosten sind meist unbegründet.


Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund!

Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.

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