Wes Brot ich ess, des Lied ich sing
Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Einen Gutachter der Versicherung sollten Sie auf keinen Fall akzeptieren. Versicherungsgutachter sind oft bei der Versicherung angestellt oder es bestehen enge wirtschaftliche Abhängigkeiten. Es hat seinen Grund, dass Versicherungen gerne schnell ihre eigenen Gutachter vorbei schicken.
Sachverständige entscheiden über die Höhe des entstandenen Schadens. Sie ermitteln den Reparaturaufwand und den Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall. Danach richtet sich, was und wieviel eine Versicherung zahlen muss. Da verwundert es nicht,
dass Versicherungen versuchen, die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes selbst festzulegen. Durch eigene Angestellte, die den Schaden nach Vorgaben des Arbeitgebers kalkulieren. Oder durch Unternehmen, mit denen Rahmenverträge bestehen.
Das müssen Sie unbedingt wissen:
- Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall das Recht, sich einen unabhängigen, freien Sachverständigen selbst zu auszusuchen. Davon sollten Sie auch Gebrauch machen.
- Nur dann, wenn ein erkennbarer Bagatellschaden vorliegt, ist ein Gutachten unverhältnismäßig. Die Rechtsprechung zieht die Grenze bei Reparaturkosten in Höhe von etwa 1.000 Euro.
- Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, Ihr Fahrzeug zu besichtigen. Wenn das verlangt wird, sollten Sie unbedingt Rechtsrat einholen.
- Die Sachverständigenkosten muss die gegnerische Versicherung erstatten.
- Handelt es sich um einen Kaskoschaden, gelten andere Regeln. Dann ist im Vertrag meist festgelegt, dass die Versicherung einen Gutachter beauftragen kann.
- In letzter Zeit bemängeln Versicherungen oft die Höhe der Sachverständigenkosten. Das sollte kein Grund sein, die Einschaltung eines unabhängigen Gutachters zu vermeiden. Die Einwendungen der Versicherung zu den Kosten sind meist unbegründet.
Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund!
Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.
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