Taxiunternehmen
Mit einem verunfallten Taxi lässt sich kein Geld verdienen. Neben dem Blechschaden sind eine Menge anderer Schadenspositionen zu klären. Das geht ohne Expertenwissen kaum. Besonders schwierig wird es, wenn das Betriebsmittel nur noch Schrottwert hat.
Wir kennen die Schwierigkeiten, ein Ersatzfahrzeug und die passenden Genehmigungen zu bekommen. Wir wissen, wie Verdienstausfall oder entgangener Gewinn berechnet werden und haben die passenden Antworten auf Einwendungen der Versicherer.
Jeder Unfallgeschädigte hat einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Dessen Vergütung muss die Versicherung ebenso erstatten wie die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen. Eine Rechtsschutzversicherung ist gut, aber außergerichtlich gar nicht nötig.
Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei, sondern haben eine Teilzulassung. Deshalb fokussieren wir uns auf ein Rechtsgebiet, nämlich die bestmögliche Kundenbetreuung im Bereich der Schadenregulierung. Unsere rechtliche Tätigkeit ist völlig legal. Unsere behördliche Zulassung belegt, dass wir die hohen fachlichen Anforderungen erfüllen. Die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten verlangen wir von der gegnerischen Versicherung. Vorschusszahlung, Restvergütung und Rechtsschutzbelastung sind für uns Fremdwörter.
Zu unserem Kundenkreis zählen viele Taxiunternehmer. Testen Sie uns. Völlig unverbindlich. Das ist ganz einfach:
Es gibt wirklich keinen Grund, uns nicht zu beauftragen. Das bestätigen uns alle Mandanten. Dank moderner Technik ist es sogar egal, wo der Unfall war oder wo Sie wohnen. Wir sind deutschlandweit tätig.
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