SCHÜTT Rechtsdienstleistungen
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Taxiunternehmen

Mit einem verunfallten Taxi lässt sich kein Geld verdienen. Neben dem Blechschaden sind eine Menge anderer Schadenspositionen zu klären. Das geht ohne Expertenwissen kaum. Besonders schwierig wird es, wenn das Betriebsmittel nur noch Schrottwert hat.



Wir ken­nen die Schwie­rig­kei­ten, ein Ersatz­fahr­zeug und die pas­sen­den Ge­neh­mi­­gun­­gen zu be­kommen. Wir wis­sen, wie Ver­dienst­aus­fall oder ent­gan­ge­ner Ge­­winn be­rech­net wer­den und ha­ben die pas­sen­den Ant­wor­ten auf Ein­wen­­dun­gen der Ver­­si­che­rer.

Je­der Un­­fall­­ge­­schä­­dig­­te hat ei­nen An­spruch auf ei­nen Rechts­­bei­stand. Des­sen Ver­gü­tung muss die Ver­si­che­rung e­ben­so er­­stat­­ten wie die Kos­ten ei­nes un­­ab­­hän­g­i­g­en Sach­­ver­­stän­­­di­­gen. Ei­ne Rechts­schutz­­ver­­si­­che­­rung ist gut, aber au­­ßer­­ge­­richt­­lich gar nicht nötig.


Wir sind kei­ne Rechts­­­an­­walts­­kanz­­lei, son­dern ha­ben ei­ne Teil­zu­las­sung. Des­halb fo­­­kus­­sie­­ren wir uns auf ein Rechts­ge­biet, näm­lich die best­­mög­­li­­che Kun­­den­­be­­treu­­ung im Be­reich der Scha­­­den­­re­­gu­­lie­rung. Un­sere recht­li­che Tä­tig­keit ist völ­­lig le­­gal. Un­se­re be­­hörd­­li­­che Zu­­las­­sung be­legt, dass wir die ho­hen fach­­li­­chen An­­for­­de­­run­­gen er­fül­len. Die durch un­ser­e Tä­­­ti­g­­keit ent­­ste­h­en­­den Kos­ten ver­lan­gen wir von der geg­ne­­ri­­schen Ver­si­che­rung. Vor­­schuss­­zah­­­lung, Rest­ver­gü­tung und Rechts­schutz­be­las­tung sind für uns Fremdwörter.

Zu unserem Kundenkreis zählen viele Taxiunternehmer. Testen Sie uns. Völlig un­ver­bind­lich. Das ist ganz einfach:

Es gibt wirklich keinen Grund, uns nicht zu be­auf­tra­gen. Das be­stä­ti­gen uns alle Man­dan­ten. Dank moderner Tech­nik ist es sogar egal, wo der Unfall war oder wo Sie wohnen. Wir sind deut­schland­weit tätig.

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