Hilfe bei der Schadenmeldung gegenüber der gegnerischen Versicherung ist meist nicht die einzige Tätigkeit. Antwortschreiben der gegnerischen Versicherung müssen erläutert und Nachfragen beantwortet werden. Dann kommt noch die Polizei mit einem Zeugenfragebogen. Und wie lange ist es her, dass ein Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung sofort am Telefon war und nicht erst nach minutenlanger Warteschleife?
Es geht auch anders! Jeder Unfallgeschädigte hat einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Dessen Vergütung muss die Versicherung ebenso erstatten wie die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen. Eine Rechtsschutzversicherung ist gut, aber außergerichtlich nicht nötig. Durch unsere außergerichtliche Tätigkeit wird der Vertrag nicht belastet, keine Selbstbeteiligung fällig.
Viele Versicherungsberater haben keine guten Erfahrungen damit gemacht, die Kundenbetreuung im Schadensfall aus der Hand zu geben. Die Bearbeitung verzögerte sich, Informationswege waren lang, das Kostenrisiko blieb. Die Weiterempfehlung war in diesen Fällen keine gute Werbung.
Dabei geht es auch anders. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei, sondern haben eine Teilzulassung. Deshalb fokussieren wir uns auf ein Rechtsgebiet, nämlich die bestmögliche Kundenbetreuung im Bereich der Schadenregulierung.
Unsere rechtliche Tätigkeit ist völlig legal. Unsere behördliche Zulassung belegt, dass wir die hohen fachlichen Anforderungen erfüllen. Die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten verlangen wir von der gegnerischen Versicherung. Vorschusszahlung, Restvergütung und Rechtsschutzbelastung sind für uns Fremdwörter.
Mehrere regionale Versicherungsberater arbeiten bereits erfolgreich mit uns zusammen. Eine Win-Win-Situation für alle. Testen Sie uns. Völlig unverbindlich. Das ist ganz einfach:
Wir brauchen nur eine kurze Nachricht, dann melden wir uns und vereinbaren einen Termin, in dem wir alle Einzelheiten und Fragen persönlich besprechen können.