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Personenschaden

Schmerzens­geld und mehr. Über die Höhe des Schmerzens­geldes gibt es fast immer Streit. Daneben geht es aber auch häufig um andere Schaden­sposi­tionen wie Verdienst­ausfall, Haushalts­führung oder Kosten der Heil­behandlung. Ohne fach­kundige Hilfe erzielen Sie keinen gerechten Aus­gleich.



Wer bei einem Unfall verletzt wurde, hat nach dem Gesetz Anspruch auf eine gerechte Geld­ent­schädi­gung. Die Höhe dieses Schmerzens­geldes steht nicht im Gesetz, son­dern ist Verhandlungs­sache. Dabei spielen viele Fakto­ren eine Rolle, die der juris­tische Laie nicht kennt. Eine Orien­tierungs­hilfe bieten zudem Gerichts­entschei­dungen aus ande­ren Fällen, die aber nie exakt zum eige­nen Fall passen. Es ist also gerade­zu fahr­lässig, solche Ansprüche ohne Rechts­beistand einzufordern.

Auch die Berech­nung von Verdienst­aus­fall­schäden und die Bewer­tung einer Beein­trächti­gung in der Haus­halts­führung sind schwie­rig und erfor­dern viel Erfah­rung. Gerade bei älteren und vor­geschä­digten Perso­nen wenden die Versiche­rer allzu gerne ein, der Unfall sei für die einge­trete­nen Beschwer­den nicht ur­säch­lich.


 

Das sollten Sie unbedingt wissen:

 

  • Ihr behan­delnder Arzt ist Ihr Zeuge. Schil­­dern Sie ihm Ihre Beschwer­­den, damit er die Unfall­­folgen voll­­ständig doku­men­tieren kann.
  • Zuzah­­lungen zu Arznei­­mitteln und Heil­­behandlungs­­maß­nahmen müssen vom gegne­­rischen Versiche­rer erstattet werden. Sammeln Sie die Belege.
  • Bei station­ären Aufent­halten wird die Versiche­rung ersparte Verpflegungs­kosten geltend machen, weil Sie sich während dieser Zeit nicht zu Hause selbst verpfle­gen mussten. Meist wird dieser Anspruch mit der täg­lichen Kranken­haus-Zuzah­lung verrechnet, was aber nicht immer in Ordnung sein muss.
  • Besuchs­kosten von Ange­hörigen im Kranken­haus, die den Heilungs­verlauf fördern, sind zu erstatten. Zu erstatten sind auch Ihre Fahrt­kosten zu Heil­behand­lungen.
  • Für die Regu­lierung von Personen­schäden sind bei den meisten Versiche­rern speziali­sierte und juris­tisch geschulte Mitarbeiter zuständig.

 

Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen.  Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund! Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Bei uns bekommen Sie eine qualifizierte kostenlose Erstberatung.

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