Professionelle Schadenregulierung zum Nulltarif
Sie sind erstaunt, dass unsere außergerichtliche Tätigkeit für Sie kostenfrei ist? Das ist so, versprochen. Sie haben Null Risiko. Trotzdem arbeiten wir natürlich nicht umsonst. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Weil bei den Versicherungen Profis sitzen, haben auch Sie Anspruch auf eine professionelle Unterstützung. Die Gerichte nennen das „Waffengleichheit“. Das OLG Frankfurt am Main hält es sogar für fahrlässig, die Schadenregulierung als Laie alleine zu versuchen.
Die Kosten, die durch die Tätigkeit eines rechtskundigen Beistandes entstehen, bezeichnet man als Rechtsverfolgungskosten. Die gegnerische Versicherung muss dem Geschädigten, also Ihnen, diese Rechtsverfolgungskosten ersetzen. Den Kostenerstattungsanspruch treten Sie an uns ab. Auf diese Art und Weise bezahlen Sie uns. Denn unsere Rechnung senden wir an die Versicherung. Davon ausgenommen ist lediglich die Umsatzsteuer,
wenn Sie Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Die Umsatzsteuer erhalten Sie in diesem Fall aber vom Finanzamt zurück. Beauftragen Sie uns, belasten wir keine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung. Sie müssen also auch keine Selbstbeteiligung zahlen. Die Rechtsschutzversicherung wird erst interessant, wenn die gegnerische Versicherung nicht vollständig zahlen will und ein Gerichtsverfahren in Frage kommt.
Gegenüber der gegnerischen Versicherung rechnen wir unsere Tätigkeit entsprechend den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach einer Gebührentabelle und ist abhängig vom Wert der berechtigten Schadensersatzansprüche.
Unser Versprechen, für Sie kostenfrei tätig zu werden, gilt für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wenn sich der Unfall in Deutschland ereignete. In allen anderen Fällen (zum Beispiel Auslandsunfall oder gerichtliche Tätigkeit) werden gegenüber dem Auftraggeber Kosten von uns nur berechnet, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.