Unfall? Gut, dass es uns gibt.
Versicherungen sind daran interessiert, möglichst wenig zu zahlen. Sie versprechen schnelle Hilfe, zahlen aber weniger als Ihnen zusteht. Selbst Richter empfehlen, immer einen Profi zu beauftragen.
Und das Beste ist: Die Versicherung muss uns bezahlen.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall droht Unfallopfern viel Ärger. Dabei geht es nicht immer nur um die Schuldfrage. Viel häufiger kürzen Versicherungen unberechtigt Schadensersatzansprüche, fordern Nachbesichtigungen oder versuchen, den Sachverständigen und die Werkstatt zu bestimmen. Alles nur, um auf Kosten des Geschädigten viel Geld zu sparen.
Außerdem gibt es viel zu bedenken: Handelt es sich wirklich um einen Totalschaden oder ist eine Reparatur doch möglich? Welche Ansprüche habe ich als Fußgänger oder Radfahrer? Häufig wird hier Geld verschenkt.
Weil bei den Versicherungen Profis sitzen, dürfen Unfallopfer auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Gerichte nennen das Waffengleichheit. Wer schlau ist, beauftragt uns sofort und nicht erst, wenn es Probleme gibt. So wird alles sofort in richtige Bahnen gelenkt.
Die Kosten für unsere Tätigkeit muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Unsere Leistung ist für Sie also "unter dem Strich" kostenfrei*. Sie brauchen keine Rechtsschutzversicherung und müssen auch keine Selbstbeteiligung zahlen.
Es gibt wirklich keinen Grund, uns nicht zu beauftragen. Das bestätigen uns alle Mandanten. Dank moderner Technik ist es sogar egal, wo der Unfall war oder wo Sie wohnen. Wir sind deutschlandweit tätig.
Mit einem Klick zu unserem Kontaktformular.
*Gilt nur für die außergerichtliche Tätigkeit für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wenn sich der Unfall in Deutschland ereignete. Ist der Auftraggeber Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist an uns nur die Umsatzsteuer zu zahlen, die dann vom Finanzamt erstattet wird. In allen anderen Fällen (zum Beispiel Auslandsunfall oder gerichtliche Tätigkeit) werden gegenüber dem Auftraggeber Kosten nur berechnet, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Warum Sie die Regulierung Profis überlassen sollten:
Haftpflichtversicherung:
Wie Kfz-Versicherer den Schaden kleinrechnen
Vom Unfall- zum
Versicherungsopfer
Schadensregulierung
Knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer