SCHÜTT Rechtsdienstleistungen
Ihr zuverlässiger Partner in Magdeburg


Unfall? Gut, dass es uns gibt.

Versicherungen sind daran interessiert, möglichst wenig zu zahlen. Sie versprechen schnelle Hilfe, zahlen aber weniger als Ihnen zusteht. Selbst Richter empfehlen, immer einen Profi zu beauftragen.
Und das Beste ist: Die Versicherung muss uns bezahlen.



Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall droht Un­fall­op­fern viel Ärger. Dabei geht es nicht immer nur um die Schuld­­fra­ge. Viel häufiger kürzen Versicherungen un­be­rech­tigt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, fordern Nach­be­sich­ti­gun­gen oder ver­su­chen, den Sach­ver­stän­di­gen und die Werk­statt zu be­stim­men.­ Alles nur, um auf Kosten des Geschädigten viel Geld zu sparen. 

Außerdem gibt es viel zu bedenken: Handelt es sich wirklich um einen To­tal­scha­den oder ist eine Re­pa­ra­tur doch mög­lich? Welche An­sprü­che habe ich als Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer? Häufig wird hier Geld verschenkt.

Weil bei den Versicherungen Profis sitzen, dürfen Un­fall­op­fer auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. 

Die Ge­rich­te nennen das Waf­fen­gleich­heit. Wer schlau ist, be­auf­tragt uns sofort und nicht erst, wenn es Pro­ble­me gibt. So wird alles sofort in richtige Bahnen gelenkt. 

Die Kosten für unsere Tätigkeit muss die geg­ne­ri­sche Ver­sich­er­ung über­neh­men. Unsere Leistung ist für Sie also "unter dem Strich" kostenfrei*. Sie brauchen keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung und müssen auch keine Selbstbeteiligung zahlen.

Es gibt wirklich keinen Grund, uns nicht zu be­auf­tra­gen. Das be­stä­ti­gen uns alle Man­dan­ten. Dank moderner Tech­nik ist es sogar egal, wo der Unfall war oder wo Sie wohnen. Wir sind deut­schland­weit tätig.

Mit einem Klick zu unserem Kontaktformular.


*Gilt nur für die außergerichtliche Tätigkeit für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wenn sich der Unfall in Deutschland ereignete. Ist der Auftraggeber Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist an uns nur die Umsatzsteuer zu zahlen, die dann vom Finanzamt erstattet wird. In allen anderen Fällen (zum Beispiel Auslandsunfall oder gerichtliche Tätigkeit) werden gegenüber dem Auftraggeber Kosten nur berechnet, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 


Warum Sie die Regulierung Profis überlassen sollten:

 

Haft­pflicht­versiche­rung:

Wie Kfz-Versicherer den Schaden klein­rechnen

 

Vom Unfall- zum
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Schadens­regulierung

Knausern auf Kosten geschä­digter Autofahrer